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Am 21. September 2015 erging ein Gerichtsurteil des OLG Nürnberg (Beschluss v. 21.09.2015 – 11 W 1334/15) zur Frage des Erlöschens der Lebenspartnerschaft durch Eheschließung nach Geschlechtsumwandlung

Der Leitsatz: Ändert ein Beteiligter einer eingetragenen Lebenspartnerschaft seine personenstandsrechtliche Geschlechtszugehörigkeit und schließt danach mit dem anderen Beteiligten dieser Lebenspartnerschaft eine Ehe, so erlischt die Lebenspartnerschaft, ohne dass es eines besonderen Aufhebungsverfahrens bedarf (Konsumtion).

Hier finden Sie das Gerichtsurteil in vollem Wortlaut als PDF-Datei.

 

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