Ankündigung der Bundesregierung am 30. Juni 2022, ein neues Selbstbestimmungsgesetz einführen zu wollen:
- soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, damit nicht mehr ein Verfahren am Amtsgericht, sondern am Standesamt
- Volljährige stellen den Antrag per Selbstauskunft am Standesamt
- Minderjährige ab 14 Jahren geben Erklärung selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ab, fehlt diese kann das Familiengericht die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen
- für Minderjährige bis 14 Jahre Änderungserklärung durch die Sorgeberechtigten
- nach einer Änderung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr
- sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot
- Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote
Bis Ende 2022 soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf verabschieden. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für die zweite Jahreshälfte 2023 geplant. Hier finden Sie die ausführlichen Eckpunkte zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz.
Kommentar: Endlich!!!