Wie und wo stelle ich einen Antrag?

Wird eine Vornamens- und Personenstandsänderung nach dem Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) vom 10.09.1980 (zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 17.70.2009) angestrebt, so ist ein entsprechender Antrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen, das seinen Sitz am Ort eines Landgerichts hat. Ist der Antragsteller Deutscher, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Antragstellung im Ausland hat, so ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig. Der Antrag enthält neben den persönlichen Daten des Antragstellers auch den bzw. die gewünschten neuen Vornamen und die angestrebte Geschlechtszugehörigkeit. Es können Wünsche bezüglich der durch das Gericht zu beauftragenden beiden Gutachter geäußert werden. In der Regel werden diese Vorschläge auch berücksichtigt. Beizulegen sind Kopien von Personalausweis und Geburtsurkunde sowie ein nach Möglichkeit ein kurzer transsexueller Lebenslauf. Sollte einem Antragsteller die Finanzierung der Gutachterkosten nicht möglich sein, so ist zeitgleich mit dem Antrag auf Vornamens- und Personenstandsänderung auch ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe mit den zugehörigen Nachweisen einzureichen.

Benötige ich ein bestimmtes Formular zur Beantragung der Vornamens- und Personenstandsänderung oder kann das formlos erfolgen?

Der Antrag kann jederzeit formlos erfolgen. Um Antragstellern jedoch die Beantragung zu erleichtern, haben wir Antragsformulare für einige Amtsgerichte vorbereitet - aber wie gesagt, diese Formulare sollen nur eine Arbeitserleichterung sein, sie müssen nicht verwendet werden. Wenn sie Verwendung finden, dann achten Sie bitte auf die Statuszeile in ihrem Word-Programm. Dort finden Sie Erläuterungen zu jeweiligen Eingaben. Leider sind Libre Office und Open Office in ihren derzeitigen aktuellen Versionen noch nicht in der Lage, die Formularfelder korrekt zu behandeln. Dies liegt jedoch an diesen Programmen, nicht an uns. Hier finden Sie die Antragsformulare zum Herunterladen:

Formular zur Beantragung der Vornamens- und Personenstandsänderung beim Amtsgericht Nürnberg, München, Bamberg oder einem beliebigen anderen zuständigen Amtsgericht als Word-Datei. Alternative: PDF-Datei.

Wie lange dauert die Vornamens- und Personenstandsänderung?

Für eine Begutachtung sind in der Regel ein bis sechs Sitzungen je Gutachter erforderlich, somit dauert die Erstellung eines Gutachtens zwei bis maximal neun Monate. Für das Gerichtsverfahren sind ca. drei Wochen zu veranschlagen. Ab der Zustellung des Gerichtsbeschlusses dauert es nochmals drei Wochen, bis dieser Rechtskraft erlangt. Diese Zeit kann etwas verkürzt werden, wenn man unmittelbar nach Zustellung dem Gericht eine Mitteilung zukommen lässt, dass man auf das Einlegen von Rechtsmitteln verzichtet.

Was sind die Voraussetzungen für die Vornamens- und Personenstandsänderung?

Das Empfinden, nicht oder nicht mehr dem im Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht zuzugehören, muss seit mindestens drei Jahren vorhanden sein.

Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass sich diese Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird.

Der Antragsteller ist Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder er ist staatenloser oder heimatloser Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder er ist Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling mit Wohnsitz in Deutschland oder er ist Ausländer, dessen Heimatrecht keine dem deutschen TSG vergleichbare Regelung kennt und der ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt oder der eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzt und sich dauerhaft rechtmäßig im Inland aufhält.

Seit dem 11.01.2011 gibt es keinen Unterschied mehr in den Voraussetzungen für die Vornamens- und die Personenstandsänderung. Somit kann beides in einem Verfahren beantragt werden. Es ist nicht mehr Voraussetzung, dass man geschieden ist oder dass man sich einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen hat. Bereits bestehende Ehen werden durch die Vornamens- und Personenstandsänderung nicht tangiert, sondern bleiben unverändert mit allen Rechten und Pflichten bestehen.

Was enthält ein Gutachten zur Vornamens- und Personenstandsänderung?

Gutachten zur Vornamens- und Personenstandsänderung beschreiben die persönliche Lebenssituation des Antragstellers unter der besonderen Berücksichtigung, der transsexuellen Entwicklung. Von besonderer Wichtigkeit ist die Feststellung, dass die ersten beiden Voraussetzungen für die Vornamens- und Personenstandsänderung (siehe oben) erfüllt sind. Weiterhin enthalten die Gutachten in der Regel einen Hinweis darauf, dass Komorbiditäten ausgeschlossen bzw. hinreichend stabilisiert sind und dass das transsexuelle Empfinden keine anderen Ursachen wie beispielsweise Schizophrenie hat. Oftmals werden noch Aussagen über den Intelligenzquotienten und die allgemeine psychische Stabilität gemacht. Die Gutachten haben eine Länge zwischen sechs und dreißig Seiten.

 

Sandra Wißgott

 

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