Wir werden immer wieder von Betroffenen, aber auch von Behandlern gefragt, wie denn eine Indikationsstellung bezüglich einer geschlechtsangleichenden Operation auszusehen hätte. Hier finden Sie eine mögliche Formulierung für die Indikation sowohl für die Vornamens- und Personenstandsänderung als auch für die geschlechtsangleichende Operation:
Herr/Frau … befindet sich seit … Monaten/Jahren bei mir in reglmäßiger psychotherapeutischer/fachärztlicher Begleitung. Die Diagnose "Transsexualismus F64.0" ist gesichert.
Aufgrund seiner/ihrer transsexuellen Prägung fühlt sich Herr/Frau ... nicht seinem/ihrem im Geburtseintrag angegebenen Geschlecht, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig und hat seit mehr als drei Jahren das Bedürfnis, seinen/ihren Vorstellungen entsprechend zu leben. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich dieses Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird. Die Änderung des/der Vornamen/s und des Personenstands ist aus den oben genannten Gründen dringend zu befürworten.
Das nachweislich vorhandene Missempfinden von Herrn/Frau … bezüglich seiner/ihrer sexuellen Identität aufgrund des Spannungsverhältnisses zwischen dem körperlichen Geschlecht und der seelischen Identifizierung mit dem anderen Geschlecht führte in der Vergangenheit und führt auch heute noch zu einem deutlichen Leidensdruck, der nicht allein durch psychiatrische und psychotherapeutische Maßnahmen gelindert oder beseitigt werden kann. Die Inanspruchnahme von versicherungsrechtlichen Leistungen der Krankenkassen für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Herrn/Frau … ist eindeutig indiziert. Eine geschlechtsangleichende Operation wird ausdrücklich befürwortet, da zu erwarten ist, dass diese aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer deutlichen Linderung des Leidensdrucks führen wird.
Sandra